Versicherung - Absicherung
Die Träger des Internationalern Jugendfreiwilligendienstes haben die Verpflichtung, die Freiwilligen für die Dauer ihres dienstlichen Auslandsaufenthaltes Auslandsfreiwilligendienstes zu versichern.
Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung Ausland
Die Versicherung muss im Minimum eine Auslandskrankenversicherung, eine Unfallversicherung mit Invalidität und Todesfall, eine Haftpflichtversicherung und eine Rücktransportversicherung beinhalten.
Die Unfallversicherung muss als Mindestversicherungssumme bei Invalidität 200.000 EUR mit 225 % Progression abdecken. Für den Todesfall müssen 15.350 EUR durch den Versicherungsschutz bereit stehen.
Weiter besteht für die Träger die Verpflichtung, die Freiwilligen während der Seminare iim Inland mit einer eine Haft- und Unfallversicherung abzusichern.
Krankenversicherung Inland
Wichtig: Die Freiwilligen müssen selbst Sorge für die Aufrechterhaltung der Kranken- und Pflegeversicherung im Inland sorgen. Hier sind die die Träger nicht verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen; sie können es jedoch. Es besteht allerdings eine Verpflichtung der Träger, die Freiwilligen vor Abschluss der rechtsverbindlichen Vereinbarung zum Freiwilligendienst über die versicherungsrechtlichen Fragen aufzuklären. Sie müssen sicherstellen,d ass sich die Freiwilligen frühzeitig um einen Krankenversicherungsschutz im Inland bemühen.