Taschengeld - Verdienst - Gehalt - Bezahlung
Die Freiwilligen im Internationalern Jugendfreiwilligendienstes erhalten keine Vergütung bzw. kein Gehalt für ihren Dienst, sondern lediglich ein Taschengeld. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Höhe Taschengeld
Das Taschengeld wird durch den Träger ausgezahlt. Es gibt eine Vorgabe über die Höhe des Taschengeldes. Dieses darf 350 Euro nicht überschreiben. Die konkrete Höhe wird durch den Träger festgelegt. Die Beträge sind von Träger zu Träger unterschiedlich. Üblich sind 150 Euro pro Monat.
Unterkunft - Verpflegung - Arbeitskleidung
Unterkunft und Verpflegung werden den Freiwilligen vom Träger i. d. R. kostenlos zu Verfügung gestellt. Sollte das nicht der Fall sein, so erhalten die Freiwilligen eine finanzielle Abgeltung, d.h. einen Geldbetrag, um sich selbst verpflegen zu können bzw. selbst eine Unterkunft bezahlen zu können.
Zuschuss zu den Reisekosten
Nur in seltenen Fällen werden die Reisekosten, also die Kosten für die Hin- und Rückreise zur Einsatzstelle im Ausland, vom Träger komplett übernommen. Oft gibt es lediglich einen Zuschuss zu den Reisekosten, die der Freiwillige aufwenden muss.
Urlaub
Die Freiwilligen haben auch einen Urlaubsanspruch. Dieser richtet sich im Minimum nach den landestypischen Gegebenheiten, also nach den üblichen gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Ausland. Absolutes Minimum sind 20 dienstfreie Tage bezogen auf ein komplettes Auslandsjahr von 12 Monaten. Bei kürzerem oder ängerem Auslandseinsatz verkürzt oder verlängert sich der Mindesturlaubsanspruch anteilig.
Anspruch
Freiwillige haben zudem einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen:
- Seminare zur Vorbereitung, zwischenzeitlichen Betreuung und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes (mindestens 25 Tage bei 12-monatigem Dienst)
- Versicherungen während des Auslandsaufenthaltes (Auslandskranken-, Haftpflicht-, Rücktransport- und für die Freizeit eine private Unfallversicherung; für den Dienst besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung)
- Bescheinigung des Trägers nach Beendigung des Auslandsdienstes (auf Wunsch auch Zeugnis).
Kindergeld
Ein an sich gegebener Kindergeldanspruch bleibt während der IJFD-Zeit bestehen.