Pädagogische Begleigung
Für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst nach der Richtlinie des BMFSFJ ist eine pädagogische Begleitung zwingend vorgeschrieben. Sie muss von einem zum Internationalen Jugendfreiwilligendienst zugelassenen Träger durchgeführt werden. Sie besteht zum einen aus Seminaren oder pädagogischen Veranstaltungen. Diese werden als Bildungsmaßnahmen bezeichnet. Die Freiwilligen wirken an ihrer inhaltlichen Ausformung und an ihrer Durchführung aktiv mit. Die pädagogische Begleitung besteht daneben in einer fachliche Anleitung in der Einsatzstelle und in der individuellen Betreuung durch Beschäftigte der Einsatzstelle und pädagogische Kräfte des Trägers.
Für die Bildungsmaßnahmen, also die Seminare und die Veranstaltungen, sind wenigstens 15 Tage anzusetzen, wenn die Dienstdauer sechs Monaten beträgt. Dauert der Freiwilligendienst zwölf Monaten, so sind wenigstens 25 Tage vorgesehen. Nicht eingeschlossen sind Sprachkurse. Wenn die Dienstdauer zwischen acht und elf Monaten liegt, erhöht sich der Mindestumfang der Bildungsmaßnahmen um je zwei Tage. Für den Fall, dass der Freiwilligendienst über den Zeitraum von zwölf Monaten hinaus geht, erhöht sich die Zahl der Seminartage um mindestens einen Tag je Monat der Verlängerung.
Die Bildungsmaßnahmen müssen nicht im Ausland stattfinden. Sie können auch innerhalb von drei Monaten vor und innerhalb von sechs Monaten nach dem Auslandseinsatz durchgeführt werden. Es müssen aber zwei Seminarblöcke von im Minimum je fünf zusammenhängenden Tagen angeboten werden.
Die pädagogische Begleitung vorbereiten und nachbereiten. Für den Fall, dass der Träger Teile der Bildungsmaßnahmen im Ausland durchführen kann, werden diese Teile auf die Gesamtdauer der Bildungsmaßnahmen angerechnet.
Die vorbereitenden Bildungsmaßnahmen sollen der Information, Einstimmung und von Fragen der Teilnehmer dienen. Die nachbereitenden Seminare sollen der Reflexion und Auswertung von Erfahrungen dienen. Auch Perspektiven sollen angesprochen werden.
Die Bildungsmaßnahmen sind unentgeltlich, Teil der Dienstzeit und verpflichtend für die Freiwilligen.