Kosten beim Internationaler Jugendfreiwilligendienst

Welche Kosten sind mit dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst verbunden? Was kostet diese Freiwilligenarbeit im Ausland?

Staatlicher Zuschuss

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung je Monat und Teilnehmermer gefördert. Die Förderung wird gezahlt für die pädagogische Begleitung der Teilnehmer, für Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten und Versicherung der Teilnehmer. gewährt. Die Höhe des Festbetrags liegt zur Zeit bei 350 Euro. Diesen Förderungsbetrag erhalten die Träger, nicht der Freiwillige.

Also: Der Träger bekommt auf Antrag für die Vorbereitung, Betreuung und Nachbereitung der Freiwilligen staatliche Zuschüsse vom Bund. Diese Zuschüsse betragen derzeit maximal 350 Euro je Freiwilligem und Dienstmonat. Der Träger muss diese Mittel beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen und erhält sie nach Bewilligung überwiesen.

Und: Diese Zuschüsse darf der Träger nur für nachfolgende Zwecke verwenden:
- Leistungen an die Freiwilligen (Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Taschengeld, Versicherungen, Reisekosten zur Einsatzstelle)
- Betreuung der Freiwilligen
- Seminare zur Vorbereitung, Erfahrungsaustausch während des Einsatzes und Nachbereitung.

Eigenbeteiligung des Freiwilligen

Natürlich entstehen pro Teilnehmer beim IJFD mehr Kosten, als durch diesen Förderbetrag abgedeckt werden. Deshalb wird vom Freiwilligen ein Kostenbeitrag verlangt. Diesen soll der Freiwillige durch einen sogenannten Förderkreis aufbringen. Das gestaltet sich wie folgt: der Freiwillige macht innerhalb seines Verwandten- und Bekanntenkreises Werbung für seinen Auslandseinsatz und versucht auf dies Art Spendengelder für sich zu gewinnen. Kann der Freiwillige nicht genug private Förderer finden, so bleibt oft nichts anderes übrig als der Rückgriff auf Ersparnisse. In diesem Fall springen aber oft auch die Träger ein und stellen die fehlende Summe aus eigenen Mitteln zur Verfügung.