Voraussetzungen des IJFD

Was sind die Voraussetzungen für den Internationalen Jugendfreiwilligendienst?

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst richtet sich an Jugendliche im Alter von 16 bis 26 Jahren. Es ist unerheblich, welche Schulausbildung und ob bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt. Auch Jugendliche ohne Schulabschluss können am IJFD teilnehmen. Die Entscheidung, ob Minderjährige (Jugendliche unter 18 Jahre) entsandt werden, trifft aber der jeweilige Träger.

Wer kann als Freiwilliger den Internationalen Jugendfreiwilligendienst absolvieren?

Freiwillige werden in den Richtlinien des BMFSFJ wie folgt beschrieben:

Es muss sich um Personen handeln, die einen ganztägigen Dienst ohne Erwerbsabsicht leisten, selbstverständlich freiwillig. Es darf sich bei diesem Dienst nicht um eine Tätigkeit im Rahmen einer Berufsausbildung handeln.

Die Personen müssen sich aufgrund eines Vertrages, einer Vereinbarung, zur Leistung des Dienstes verbindlich verpflichten. Der zeitliche Rahmen reicht von mindestens sechs bis höchstens 18 Monaten. In der Regel soll der Freiwilligendienst 12 Monate geleistet werden.

Als Gegenleistung für den Dienst dürfen die Jugendlichen nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld und Reisekosten erhalten. Anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung kann auch eine entsprechende Geldersatzleistungen gezahlt werden. Das Taschengeld ist nur dann angemessen ist, wenn es in der Höhe 350 Euro pro Monat nicht übersteigt

Zum Zeitpunkt des Dienstantrittes im Ausland muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein. Zudem dürfen die Freiwilligen bis zum Dienstabschluss das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ausländer

Auch junge Ausländer und Ausländerinnen können den IJFD leisten. Es müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen seit mindestens 3 Jahren in Deutschland leben.
- Sie müssen ein entsprechendes Aufenthaltsrecht oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel haben.
- Sie dürfen nicht in ihr Heimatland entsandt werden.