Nichtheranziehung zum Zivildienst

Es ist möglich, den Internationalen Jugendfreiwilligendienst als Anderer Dienst im Ausland entsprechend§ 14 b ZDG zu leisten. Das erfordert aber, dass sowohl der Träger als auch die Einsatzstelle im Ausland vor Beginn des Einsatzes gesondert als Träger und Einsatzstelle des
Anderen Dienstes im Ausland anerkannt worden sind.

Ist das der Fall, so wird man als anerkannter Kriegsdienstverweigerer nach Absolvierung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes in Form des ADiA nicht mehr zum Zivildienst herangezogen. Diese Regelung hat allerdings keine große praktische Bedeutung mehr, da der Zivildienst nach Aussetzung der Wehrpflicht ebenfalls ausgesetz ist.