Taschengeld - Urlaub - Versicherung
Seminare
Die Träger eines Freiwilligen sozialen Jahres im Ausland bieten vierwöchige Seminare an, die der Vorbereitung dienen. Davon können zwei Wochen auch im Ausland angeboten werden. Am Ende des FSJ im Ausland findet ein einwöchiges Nachbereitungsseminar in Deutschland statt. Sinn dieses Seminars ist es, Praxiserfahrungen auszutauschen. Zudem werden Problemen besprochen und man beschäftigt sich mit religiösen, interkulturellen und gesellschaftliche Themen. Aber auch die individuelle berufliche Orientierung wird fokussiert. Die Seminare werden von sozialpädagogischen Fachleuten geleitet.
Welche Leistungen erhält der Freiwillige im Auslandsjahr?
Auslands-FSJ-ler bekommen jeden Monat Taschengeld ausgezahlt. Sie erhalten von der Trägerorganisation eine Krankenversicherung und eine Unfallversicherung für das Ausland. Des Weiteren werden die Kosten für die laufenden gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen. Der Anspruch auf Kindergeld besteht im Auslandsjahr fort. Der Träger stellt in aller Regel Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung bzw. zahlt eine Geldersatzleistung hierfür.
Besteht ein Anspruch auf Urlaub im Auslandsjahr?
Ja, der Freiwillige im Auslandsjahr hat einen Anspruch von insgesamt 26 Arbeitstagen. Der Urlaub darf nur nach Absprache mit der Trägerorganisation genommen werden.